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Lizenzübersicht

Die nachfolgende Übersicht soll aufzeigen, in welcher Liga welche Schiedsrichterlizenz laut Landesspielordnung (LSO § 9.2.1) vorgeschrieben ist.
Für die Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildung von C- und D-Schiedsrichtern sind die NVV-Regionen und deren Regionsschiedsrichterwarte zuständig! Der NVV organisiert und führt ausschließlich die Aus- und Fortbildungen von BK- und B-Schiedsrichtern durch.

Auf dem Verbandstag am 2.Juli 2005 wurde beschlossen, dass in der Bezirksliga der 1.Schiedsrichter eine D-Lizenz benötigt, wenn der 2.Schiedsrichter über mindestens eine C-Lizenz verfügt.

Spielklasse  1.Schiedsrichter  2.Schiedsrichter  Zuständigkeit
Oberliga  B-Linzenz  C-Lizenz   NVV 
Verbandsliga  B-Kandidatur  C-Lizenz   NVV 
Landesliga  C-Lizenz   D-Lizenz  Region 
Bezirksliga  C-Lizenz oder
D-Lizenz 
D-Lizenz oder
C-Lizenz  
Region 
Bezirksklasse  D-Lizenz oder
Jugend-D-Lizenz 
D-Lizenz oder
Jugend-D-Lizenz 
Region 
Kreisliga  D-Lizenz oder
Jugend-D-Lizenz 
- - -  Region

 

 

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