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Durchführungsbestimmungen Ligen

1. Gastgeber:
Die jeweils erstgenannte Mannschaft einer Spielpaarung ist Gastgeber.

2. Spielreihenfolge:
Wie im Spielplan angegeben. Die angegebene Spielreihenfolge ist verbindlich! Die beteiligten Mannschaften können sich im Einvernehmen mit dem Staffelleiter auf eine geänderte Spielreihenfolge einigen.

3. Schiedsgericht:
Die jeweils spielfreie Gastmannschaft eines Doppelspieltages stellt ein komplettes Schiedsgericht. In der Bezirksklasse benötigen beide Schiedsrichter eine D- oder Jugend-D-Lizenz in der Kreisliga benötigt mindestens der 1.Schiri eine D- oder Jugend-D-Lizenz.

Sind an einem Doppelspieltag 2 Mannschaften eines Vereins beteiligt, kann die 3. Mannschaft für ihr(e) Spiel(e) ein neutrales Schiedsgericht beantragen. Ein diesbezüglicher Antrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Spielplans an den Staffelleiter zu richten. Geht bis zu diesem Termin kein Antrag beim Staffelleiter ein, wird das Einverständnis der 3. Mannschaft unterstellt, dass das Schiedsgericht von der jeweils spielfreien Mannschaft dieses Doppelspieltages gestellt wird.

4. Achtung: Im Spielberichtsbogen sind die jeweiligen Schiedsrichter nicht nur mit der Lizenznummer, sondern auch mit der Lizenzstufe einzutragen (Beispiel: C 4711 = C-Schiri mit der Lizenznummer 4711).

5. Spielplanänderungen:
Einsprüche gegen den vorläufigen Spielplan sind dem Staffelleiter innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mit Begründung und Änderungsvorschlag zuzuleiten.

Insbesondere können ausrichtende Vereine eine Änderung beantragen, wenn sie zu den genannten Terminen keine Halle zur Verfügung haben. Bevorzugter Ausweichtermin sollte der jeweilige Sonntag, in zweiter Linie das Wochenende vor bzw. nach dem betreffenden Spieltag sein. Der Staffelleiter soll derartige Wünsche berücksichtigen, wenn der Rahmenspielplan dies zulässt. Um eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, darf er weitergehenden Änderungsanträgen jedoch nur in Ausnahmefällen zustimmen. Eine Verlegung von Spielen der Hinrunde in die Rückrunde oder umgekehrt ist nicht gestattet.

6. Spielverlegungen:
Spielverlegungsanträge werden nur dann bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Woche vor dem betreffenden Spieltag mit einem neuen Terminvorschlag und der schriftlichen Einverständniserklärung der beteiligten Vereine beim Staffelleiter vorliegen. Der letztmögliche Spieltag ist der 11.03.2012.

7. Spielbeginn:
Samstag um 15.00 Uhr, Sonntagsspiele beginnen um 10.00 Uhr. Änderungen dieser Anfangszeiten sind nur mit Zustimmung des Staffelleiters möglich.

Bei Doppelspieltagen ist der Spielbeginn des zweiten Spieles 45 Minuten nach Ende des vorausgegangenen Spieles. Bei Dreierspieltagen beträgt die Pause zwischen den Spielen 30 Minuten. Die beteiligten Mannschaften können sich auf einen früheren Spielbeginn einigen.

Hallenöffnung ist jeweils mindestens eine Stunde vor Spielbeginn.

8. Einladungen:
Eine Einladung zu den Heimspielen durch die Heimmannschaft ist keine Pflicht.

9. Geldstrafen:
Die Geldstrafen werden bei nicht fristgerechter Zahlung unter Verdoppelung des Betrages mit neuer Fristsetzung (3 Wochen) von der NVV-Region DNS einmal verdoppelt und angemahnt.

Kommt ein Verein auch dieser Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nach, wird er mit Punktabzug bestraft. Alle Punktspiele dieses Vereins (bei Verstößen einer bestimmten Mannschaft nur deren Spiele), die in der Zeit zwischen Ablauf der ersten Zahlungsfrist und Eingang der Zahlung statt- finden bzw. stattfinden müssen, werden wie ausgetragen gewertet. Dessen ungeachtet werden diesem Verein bzw. dieser Mannschaft für jedes dieser Spiele 2 Pluspunkte abgezogen und 2 Minuspunkte hinzugerechnet. Alle Spiele dieses Vereins bzw. dieser Mannschaft, die in diesem Zeitraum im k.o.-System ausgetragen werden (Aufstiegs-, Relegations-, Qualifikations-, Pokalspiele etc.), werden mit 0:2 Punkten, 0:3 Sätzen und 0:75 Ballpunkten als verloren gewertet.

10. Meldestelle:
Die Gastgeber sind verpflichtet, die Spielergebnisse unmittelbar (innerhalb 1 Stunde) nach Turnierende der Meldestelle telefonisch durchzugeben. Eine Meldung ist Alternativ auch per Email möglich.

Meldestelle NVV-Region DNS:
Meldung:    05021 / 86 030 41
email:        
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

11. Spielberichtsbögen:
Die Originale müssen binnen 3 Tagen nach dem Spiel beim Staffelleiter vorliegen. Verantwortlich ist der Gastgeber.

12. Spielberechtigung:
Spätestens 14 Tage vor dem 1. Spieltag müssen die vollständig ausgefüllten Stammspielermeldekarten (es sind beide Seiten einzureichen) und die Spielerpässe beim Staffelleiter vorliegen (ohne ausreichend frankierten Rückumschlag erfolgt keine Rücksendung!). Spieler ohne Staffelleitervermerk im Spielerpass sind nicht spielberechtigt!

13. Aufstieg:
Die direkten Aufsteiger und evtl. Teilnehmer an einer Qualifikation/ Relegation wird in der Spielordnung des NVV-Region DNS (DNS-SO) geregelt. Die Zuordnung der Mannschaften zur Qualifikation/Relegation der Bezirksliga wird im Internet unter (www.nvv-online.de) veröffentlicht.

Termin Qualifikation- / Relegationsspiele: 14./15.04.2012

Achtung: Aufstiegsberechtigte Mannschaften zur BL können auf ihren Aufstiegsplatz bzw. auf die Teilnahme an der Qualifikation/Relegation zur BL verzichten, wenn sie dies der NVV-Geschäftsstelle bis Montag, 12.03.2012 schriftlich mitteilen. Nach diesem Termin ist ein Aufstiegsverzicht in die Bezirksliga nicht mehr möglich!

14. Abstieg:
Wird in der Spielordnung des NVV-Region DNS (DNS-SO) geregelt.

15. Aufstellungskarten:
Bei allen Pflichtspielen Mannschaftsaufstellungskarten zu verwenden und vor Satzbeginn beim zuständigen Schreiber abzugeben. Die Aufstellungskarten stehen auf den Homepages von NVV und der NVV-Region DNS als Download zur Verfügung bzw. können über die Geschäftsstelle des NVV käuflich erworben werden.

Die Mannschaftsaufstellungskarten werden vom jeweiligen Gastgeber/Ausrichter zur Verfügung gestellt.

16. Witterungsbedingter Nichtantritt:
Ein Antrag auf einen witterungsbedingten Nichtantritt einer Mannschaft ist dem Ausrichter sowie dem zuständigen Staffelleiter am Vortag bis spätestens 21.00 Uhr mitzuteilen. Bei Nichterreichbarkeit ist der zuständige Spielwart zu informieren (siehe Anschriftenliste zur Staffel unter www.region-dns.de). Über die Vertretbarkeit des witterungsbedingten Nichtantritt entscheidet der Staffelleiter.

17. Wichtig: Änderungen von Anschriften sind dem Staffelleiter, der Meldestelle und dem Spielwart zur umgehenden Berichtigung mitzuteilen.

 

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20.05.2012
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25.05.2012
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02.06.2012
Landesmeisterschaft Mixed
02.06.2012
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